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Coaching-Vertrag abgeschlossen?
Mit uns sorgenfrei prüfen lassen und Geld zurück erhalten!

Erfahren Sie hier, wie wir unsere Kunden unterstützen.


UNSERE COACHING

Rückerstattungsprüfung.

Unsere Leistungen für Sie – schnell, sicher, rechtlich fundiert

  • Kostenfreie Vorprüfung
  • Sie senden uns Ihre Kurs/Coaching-Informationen
  • Wir prüfen
  • Handelte es sich um Fernunterricht im Sinne des Gesetzes?
  • Lag eine gültige Zulassung durch die ZFU (Zentralstelle für Fernunterricht) vor?
  • Besteht ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen?
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Durch professionelle und zielgerichtete Kommunikation mit dem Coaching Anbieter

Finanzielle Sicherheit dank spezialisiertem Team.

Lassen Sie Ihre Ansprüche noch heute kostenlos prüfen.

Woran erkenne ich ein nicht-zugelassenes Coaching (Fernunterricht)?

Anbieter

Anbieter sitzt nicht in Deutschland, wirbt aber mit deutschem Recht

Vertrag

Vertrag oder AGB wirken unvollständig oder sind irreführend formuliert

Hinweis

Es fehlt ein Hinweis auf eine Zulassungsnummer der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Häufige Fragen zur FernUSG-Erstattungsprüfung

Klar, verständlich und auf den Punkt – hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Prüfung nicht zugelassener Fernlehrgänge.

Sie können selbst nach einer gültigen Zulassung suchen:
Besuchen Sie die offizielle Seite der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter www.zfu.de/lehrgangssuche.
Dort können Sie entweder die Zulassungsnummer oder den Namen des Lehrgangs bzw. Anbieters eingeben. Falls Sie unsicher sind, übernehmen wir die Prüfung gern für Sie – kostenlos und rechtlich fundiert. Laden Sie dazu einfach Ihre Kursunterlagen bei uns hoch.

Für eine erste Einschätzung reichen meist:
– Ihr Lehrgangsvertrag oder eine Rechnung
– Eventuell vorhandene Informationsbroschüren oder E-Mails des Anbieters
Je mehr Details Sie bereitstellen, desto präziser können wir die Zulassungsfrage bewerten.

Ja. Auch bereits abgeschlossene oder bezahlte Lehrgänge können rückwirkend geprüft werden.
Eine Rückerstattung ist in vielen Fällen auch dann noch möglich.

Die Prüfung ist kostenfrei und unverbindlich.
Nur wenn wir Rückzahlungsansprüche durchsetzen, erfolgt die Vergütung erfolgsbasiert oder nach individueller Vereinbarung – transparent und fair.

Ja. Wichtig ist, dass der Kurs im rechtlichen Sinne als Fernunterricht gilt.
Wenn der Kurs überwiegend schriftlich, per E-Mail oder online stattfand und eine regelmäßige Betreuung vorgesehen war, unterliegt er in der Regel dem FernUSG – und damit der Zulassungspflicht.